Nicht alle ärztlichen Leistungen sind im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, so z.B. die Beratung vor einer Reise inkl. Reiseimpfungen, die Beratung für eine Patientenverfügung, eine Tauchtauglichkeits- bzw. Sporttauglichkeitsuntersuchung ebenso wie das Erstellen von Attesten.
Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie hier in ausführlicher Form einsehen können.
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